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   VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195   

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VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195 (https://dejure.org/2013,7089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2013 - 3 CE 12.2195 (https://dejure.org/2013,7089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2013 - 3 CE 12.2195 (https://dejure.org/2013,7089)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Wird in der Ausschreibung - wie hier - zwischen Beförderungs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, dann haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt und versetzt werden wollen, grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237; BayVGH B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris).

    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; sowie die Rechtsprechung d. Senats Beschlüsse v. 3.7.2008 -3 CE 08.1538 - juris, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 -juris, B. 10.8.2012 -3 CE 12.1112 - juris).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden (BVerwG U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - juris; BayVGH B.v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG U.v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris; U.v. 25.4.1996 -2 C 21/95 - juris).

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; sowie die Rechtsprechung d. Senats Beschlüsse v. 3.7.2008 -3 CE 08.1538 - juris, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 -juris, B. 10.8.2012 -3 CE 12.1112 - juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 3 CE 08.1538

    BeamtenrechtAbordnung eines Realschullehrers für 3 Jahre zur Mitarbeit an einem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; sowie die Rechtsprechung d. Senats Beschlüsse v. 3.7.2008 -3 CE 08.1538 - juris, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 -juris, B. 10.8.2012 -3 CE 12.1112 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2012 - 3 CE 12.1112

    Dienstpostenbesetzung; Beförderungsbewerber; Versetzungs-/Umsetzungsbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; sowie die Rechtsprechung d. Senats Beschlüsse v. 3.7.2008 -3 CE 08.1538 - juris, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 -juris, B. 10.8.2012 -3 CE 12.1112 - juris).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Wird in der Ausschreibung - wie hier - zwischen Beförderungs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, dann haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt und versetzt werden wollen, grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237; BayVGH B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG U.v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris; U.v. 25.4.1996 -2 C 21/95 - juris).
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715

    Stellenbesetzung; akademischer Rat; Auswahlverfahren; Abbruch; sachlicher Grund

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden (BVerwG U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - juris; BayVGH B.v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris).
  • VGH Bayern, 14.03.2014 - 3 ZB 13.1194

    Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern; weit

    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs- (Umsetzungs-)Bewerber festhalten lassen (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - juris Rn.10; BayVGH v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris).

    Die getroffene Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen musste daher nur den Anforderungen an die Ausübung eines pflichtgemäßen, aber sehr weit gespannten Ermessens genügen und durfte nicht willkürlich sein (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07- juris Rn. 10; BVerwG v. 22.5.1980 -2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 sowie die Rechtsprechung des Senats BayVGH B.v. 19.3.2013 - 3 CE 12.2726 - juris, B.v. 3.7.2008 - 3 CE 08.1538 - juris, B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris).

  • VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662

    Auswahlentscheidung zwischen Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerbern und

    Allerdings muss die getroffene Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Anforderungen an die Ausübung eines pflichtgemäßen, aber sehr weit gespannten Ermessens genügen und darf nicht willkürlich sein (BVerfG B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07- juris Rn. 10; BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 3 CE 12.2726 - juris; B.v. 3.7.2008 - 3 CE 08.1538 - juris; B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris), wobei - wie oben dargelegt - nach Nr. 3.1 RBestPol Umsetzungsbewerber nur dann vorrangig bestellt werden "können", wenn es besondere dienstliche Gründe erfordern oder zwingende persönliche Gründe vorliegen und Kosten dadurch nicht anfallen.
  • VG München, 24.02.2015 - M 5 K 13.4665

    Stellenbesetzung

    Die grundsätzliche Befugnis zu einem derartigen Vorgehen ergibt sich daraus, dass nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch vor dem Ergehen einer Auswahlentscheidung ein Auswahlverfahren jederzeit aus einem sachlichen Grund abgebrochen werden kann, da eine dem Verfahren zugrunde liegende Ausschreibung nur ein Hilfsmittel zur Gewinnung geeigneter Bewerber ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris Rn. 29).
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